Dr. jur.
Stephan Prinz M.A.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Master der Kriminologie und Polizeiwissenschaften

E-Mail: prinz@pbclaw.de
Notruf: +49 (0)173 - 537 24 44

Expertise

Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Dr. Prinz über besondere geprüfte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts.

Im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses des Masterstudienganges für Polizeiwissenschaften und Kriminologie hat Rechtsanwalt Dr. Prinz sich im Rahmen eines Studiums, das üblicherweise besonders qualifizierten Polizeibeamten und Fahndern als Qualifikation dient, mit der Arbeit und der Einstellung der ‚Gegenseite‘ über lange Zeit auseinandergesetzt.

Diese Kenntnisse befähigen Rechtsanwalt Dr. Prinz sich in die Denkweise, Ziele und nächsten Ermittlungsschritte der Strafverfolgungsbehörden besonders einzudenken. Er hat das Handeln der Strafverfolgungsbehörden insbesondere im Hinblick auf Ermittlungstaktik und Möglichkeiten studiert und hierüber im Rahmen seiner Masterprüfung erfolgreich seine Kenntnisse nachgewiesen.

Selbstverständnis

Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert heute eine Spezialisierung auf das Strafrecht und dessen Feinheiten. Zudem führt langjährige Erfahrung, Beharrlichkeit, Unerschrockenheit gepaart mit dem notwendigen Augenmaß zum Erfolg.

Fachbereiche

Schwerpunkte seiner Rechtsdienstleistungen sind Vermögensdelikte und Betäubungsmittelrecht (BTMG) sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Sprachen

Deutsch, Englisch, Niederländisch

Werdegang

1991 - 1998

Studium der Rechtswissenschaften, Ruhr-Universität-Bochum

1999

Erste juristische Staatsprüfung, Justizprüfungsamt Düsseldorf

2002

Zweite juristische Staatsprüfung, Oberlandesgericht Düsseldorf

1998 - 2002

Mitarbeit in der Rechtsanwaltskanzlei Menold und Aulinger, Essen

2000 - 2002

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Lehrstuhl Prof. Klaus F. Röhl, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum

2003

Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

2003

Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Stephan Prinz M.A. in Essen-Rüttenscheid

2006

Verleihung des akademischen Titels Dr. iur. durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum

2007

Erwerb des Abschlusses Master der Kriminologie und Polizeiwissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum

2008

Erwerb des Titels Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwaltskammer Hamm

2009

Mitglied im Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Kriminologie- und Polizeiwissenschaften, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität-Bochum

2016

Übernahme der Strafverteidigerkanzlei Lindemann in Gelsenkirchen