Kanzlei

Wir als spezialisierte Verteidiger kämpfen bundesweit und stets mit Augenmaß für Ihre Rechte.

Die überörtliche Sozietät Dr. Prinz & Bronisch entstand aus der Zusammenarbeit der Strafverteidiger Dr. jur. Stephan Prinz M.A. und Goran Bronisch.

Unsere langjährige Spezialisierung und Fortbildung ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts gibt Ihnen die Sicherheit, im Strafverfahren keinen unnötigen Risiken ausgesetzt zu werden.

In Strafverfahren stoßen der staatliche Strafanspruch und die Freiheitsinteressen des Mandanten aufeinander.

Die grundsätzlich staatlich normierte Unschuldsvermutung ‚in dubio pro reo‘, zählt häufig nicht viel.

Die staatlichen Organe, insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben schnell ‚ihre’ Wahrheit aus den Akten gelesen.

Hier gilt es für den erfahrenen Strafverteidiger die Unschuldsvermutung zurück in das Verfahren zu holen und letztlich die Überzeugung des Gerichts zu erschüttern.

Sämtliche dem Beschuldigten zustehenden Verfahrens- und Abwehrrechte gilt es durch den Verteidiger unerschrocken und unnachgiebig, egal in welcher Phase des Verfahrens, durchzusetzen.

Dr. jur. Stephan Prinz

Rechtsanwalt

Schwerpunkte seiner Rechtsdienstleistungen sind Vermögensdelikte und Betäubungsmittelrecht (BTMG) sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Goran Bronisch

Rechtsanwalt

Schwerpunkte seiner Rechtsdienstleistungen sind Vertragsrecht sowie Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.