Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Dr. Prinz über besondere geprüfte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts.
Im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses des Masterstudienganges für Polizeiwissenschaften und Kriminologie hat Rechtsanwalt Dr. Prinz sich im Rahmen eines Studiums, das üblicherweise besonders qualifizierten Polizeibeamten und Fahndern als Qualifikation dient, mit der Arbeit und der Einstellung der ‚Gegenseite‘ über lange Zeit auseinandergesetzt.
Diese Kenntnisse befähigen Rechtsanwalt Dr. Prinz sich in die Denkweise, Ziele und nächsten Ermittlungsschritte der Strafverfolgungsbehörden besonders einzudenken. Er hat das Handeln der Strafverfolgungsbehörden insbesondere im Hinblick auf Ermittlungstaktik und Möglichkeiten studiert und hierüber im Rahmen seiner Masterprüfung erfolgreich seine Kenntnisse nachgewiesen.
Studium der Rechtswissenschaften, Ruhr-Universität-Bochum
Erste juristische Staatsprüfung, Justizprüfungsamt Düsseldorf
Zweite juristische Staatsprüfung, Oberlandesgericht Düsseldorf
Mitarbeit in der Rechtsanwaltskanzlei Menold und Aulinger, Essen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent am Lehrstuhl Prof. Klaus F. Röhl, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Stephan Prinz M.A. in Essen-Rüttenscheid
Verleihung des akademischen Titels Dr. iur. durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum
Erwerb des Abschlusses Master der Kriminologie und Polizeiwissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität-Bochum
Erwerb des Titels Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwaltskammer Hamm
Mitglied im Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Kriminologie- und Polizeiwissenschaften, Juristische Fakultät, Ruhr-Universität-Bochum
Übernahme der Strafverteidigerkanzlei Lindemann in Gelsenkirchen